§ 1 Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Fotostudio – Jens Schmidt – liegen diese
Geschäftsbedingungen zu Grunde.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung
von Fotostudio – Jens Schmidt – sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung
des Schriftformerfordernisses.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die vom Besteller ausgelöste Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses kann durch
die Zusendung einer Auftragsbestätigung des Angebotes durch das Fotostudio – Jens
Schmidt – innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.
Der Annahme des Angebotes steht die Übersendung der bestellten Ware innerhalb dieser
Frist gleich.
Mit Vertragsschluss erkennen die Vertragspartner die AGB an.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle durch das Fotostudio – Jens Schmidt –
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium
sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos,
elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
§ 3 Urheberrecht
1. Dem Fotostudio – Jens Schmidt steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach
Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotostudio – Jens Schmidt hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich
nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt das Fotostudio – Jens Schmidt Nutzungsrechte an seinen Werken, ist -
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der
besonderen Vereinbarung.
4. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann das Fotostudio – Jens Schmidt, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu
werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das Fotostudio –
Jens Schmidt zum Schadensersatz.
6. Die Originale verbleiben beim Fotostudio – Jens Schmidt. Eine Herausgabe der Originale
an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 4 Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern vom Fotostudio – Jens Schmidt im Internet und
in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für
den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder
ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Fotostudio
– Jens Schmidt und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf
Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch das Fotostudio – Jens Schmidt.
3. Die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitungen von Lichtbildern, die das
Fotostudio – Jens Schmidt auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Fotostudio – Jens Schmidt.
4. Das – Jens Schmidt ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den
Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass das Fotostudio – Jens Schmidt ihm Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
6. Hat das Fotostudio – Jens Schmidt dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung vom Fotostudio
– Jens Schmidt verändert werden.
8. Das Fotostudio – Jens Schmidt hat das Recht alle Aufnahmen, so nicht ausdrücklich
anders vereinbart, zur Eigendarstellung und Werbemaßnahmen für das Fotostudio – Jens
Schmidt, auch in Kooperation mit Partnern, unentgeltlich zu nutzen. Das gilt nicht
für Lichtbilder auf denen Personen unbekleidet oder nur zum Teil unbekleidet zu sehen
sind. Eine Nutzung dieser Bilder bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9. Zur Vereinfachung der Auftragsabwicklung ist das Fotostudio – Jens Schmidt berechtigt,
den Auftrag online über das Internet anzubieten. Dies erfolgt über eine nicht öffentliche,
nur dem Auftraggeber bekannte, Internetseite. Für die Weiterverbreitung der Interseite
durch den Auftraggeber übernimmt das Fotostudio – Jens Schmidt keine Haftung, damit
verbunden sind alle Forderungen gegenüber Dritter. Die Weiterverbreitung unterliegt
allein dem Ermessen des Auftraggebers. Die Auftragsabwicklung erfolgt auf elektronischen
Weg per E-Mail.
10. Alle in Onlineaufträgen enthaltenen Lichtbilder und Objekte unterliegen dem Urheberrecht
und dürfen nicht kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Lichtbilder werden
mit einem Vermerk des Fotostudios – Jens Schmidt versehen. Diese dürfen nicht entfernt
oder verändert werden.
11. Onlineaufträge werden nach 6 Monaten gelöscht.
12. Alle auf digitalem Wege entstanden Lichtbilder stehen dem Auftraggeber 6 Monate
für weitere Aufträge zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden diese Lichtbilder
gelöscht. Schadensansprüche von Seiten des Auftragsgebers nach Löschung der Lichtbilder
sind nicht möglich.
13. Das Fotostudio – Jens Schmidt haftet nicht für Datenverluste an digitalen Lichtbildern.
Schadenersatzforderungen von Seiten des Auftraggebers sind nicht möglich.
14. Die Gestaltung der Lichtbilder unterliegt dem Ermessen des Fotostudios – Jens
Schmidt. Mit Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber ist diese Gestaltung
der Lichtbilder für den jeweiligen Auftrag bindend.
15. Mit der Auftragserteilung erfolgt der Vertragsschluss. Dieser bedarf der Schriftform.
§ 5 Preise und Zahlungen
Die Zahlungen des Kaufpreises hat in bar oder ausschließlich per Überweisung auf
das Konto des Fotostudios – Jens Schmidt zu erfolgen
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Der Kaufpreis richtet sich nach der im Fotostudio – Jens Schmidt ausliegenden Preisliste.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach
Lieferung zu zahlen. Erfolgt keine rechtzeitige Bezahlung, gerät der Besteller mit
seiner Leistungsverpflichtung in Verzug. Während des Verzugs werden Verzugszinsen
in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren
Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen,
dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder zumindest wesentlich
niedriger angefallen ist.
Für die Stornierung gebuchter Termine kann das Fotostudio – Jens Schmidt Schadensersatz
geltend machen. Die Höhe der Forderung wird in vorangehenden Verträgen geregelt.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder umstritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch
entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der
verlangten Höhe überhaupt nicht, oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
bestellten Ware geht der Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser an Annahme-
oder Schuldnerverzug gerät.
Vor der Geltendmachung von Verzugsentschädigungen ist von Seiten des Bestellers eine
Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Ist diese Nachfrist erfolglos verstrichen,
ist der Besteller zur Geltendmachung von Verzugsentschädigungen berechtigt.
Wir haften für den Fall des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten
Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung
in Höhe von 3 Prozent des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 Prozent
des Lieferwertes.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.Der Besteller ist verpflichtet,
solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen
Eingreifen Dritter ausgesetzt. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Besteller für den uns entstanden Ausfall.
Mit der Übergabe der Sache an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Besteller über.
Vor der Übergabe an gebühren dem Besteller die Nutzungen und er trägt die Lasten
der Sache.
Beanstandung wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Bestellers
an das Fotostudio – Jens Schmidt – trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware beim Fotostudio – Jens Schmidt-.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind vom Besteller innerhalb von vier Wochen ab Lieferung
des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.Der Besteller hat zunächst
die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen
soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während
der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag
durch den Besteller ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn
sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen
Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir
die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der
Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, oder wir
die Nacherfüllung verweigert haben.
Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt.
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen
uneingeschränkt für den Schaden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen.
Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur
dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden
und vorhersehbar sind.
Bei einfacher fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften
wir im Übrigen nicht.
Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit
die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen betroffen ist.Eine weiterführende Haftung ist ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.Die Gewährleistungsfrist
beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche
auf Ersatz von Ansprüchen auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 10 Datenspeicherung
Wir sind im Rahmen des Vertragsverhältnisses berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
erforderlichen personenbezogenen Daten des Bestellers zu erheben, zu speichern und
zu verarbeiten.
§ 11 SchlussbestimmungenGerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Gera. Sollte eine der vorstehenden Regelungen
unwirksam sein oder wegen veränderter Rechtslage unwirksam werden, bleiben die übrigen
Regelungen in Kraft. Anstelle unwirksamer Regelungen treten sodann die entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen.